Beihilfe, PKV und Beitragsrückerstattung: Welche Rechnung wohin – und wann?
Als Beamtin oder Beamter teilen sich zwei Stellen deine Krankheitskosten: die Beihilfe deines Dienstherrn und deine private Krankenversicherung. Wer das System versteht, kann bares Geld sparen – zum Beispiel, indem er kleine Rechnungen gezielt für die Beitragsrückerstattung der PKV zurückhält.
Wer zahlt welchen Anteil?
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, den Bemessungssatz. Den Rest deckt deine PKV mit einem passenden Tarif ab. Beim Bund gelten diese Sätze (§ 46 BBhV):
| Person | Beihilfe | PKV (Rest) |
|---|---|---|
| Beamtin/Beamter (aktiv) | 50 % | 50 % |
| … mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Behandlung.
Dieselbe Rechnung an zwei Stellen
Jede Arztrechnung reichst du grundsätzlich bei beiden Stellen ein: bei der Beihilfe für ihren Anteil und bei der PKV für den Rest. Beide prüfen unabhängig voneinander und schicken eigene Bescheide. Ob deine PKV zusätzlich den Beihilfebescheid sehen möchte, steht in deinen Tarifbedingungen.
Wichtig: Du musst eine Rechnung nicht bei beiden Stellen gleichzeitig einreichen. Genau das macht die Beitragsrückerstattung interessant.
Beitragsrückerstattung: Wann lohnt sich das Zurückhalten?
Viele PKV-Tarife zahlen einen Teil der Beiträge zurück, wenn du in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nimmst. Höhe und Bedingungen unterscheiden sich stark zwischen Versicherern und Tarifen – und die Rückerstattung ist meist erst nach Jahresende sicher.
Die Beihilfe ist davon unabhängig: Du kannst Rechnungen ganz normal bei der Beihilfe einreichen und dir deren Anteil holen, während du sie bei der PKV vorerst zurückhältst.
Rechenbeispiel (fiktive Zahlen)
Aktive Beamtin, Bemessungssatz 50 %. Im Jahr fallen vier Arztrechnungen über zusammen 600 € an.
- Die Beihilfe erstattet 50 % = 300 € – unabhängig von der PKV.
- Der PKV-Anteil wäre ebenfalls 300 €.
- Angenommen, ihr Tarif verspricht bei Leistungsfreiheit eine Rückerstattung von 450 €.
Ergebnis: Hält sie die Rechnungen bei der PKV zurück, bekommt sie 450 € statt 300 € – also 150 € mehr. Wären die Rechnungen zusammen 1.000 € gewesen (PKV-Anteil 500 €), hätte sich das Einreichen gelohnt.
So gehst du vor
- Tarif prüfen: Wie hoch ist die Rückerstattung, und unter welchen Bedingungen wird sie gezahlt? Gibt es eine garantierte oder nur eine erfolgsabhängige Rückerstattung?
- Einreichungsfrist der PKV prüfen: Kannst du Rechnungen aus diesem Jahr auch im nächsten Jahr noch einreichen? Das steht in deinen Versicherungsbedingungen.
- Alle Rechnungen bei der Beihilfe einreichen und den PKV-Anteil pro Rechnung notieren.
- Laufend rechnen: Liegt die Summe der PKV-Anteile über der erwarteten Rückerstattung, lohnt sich das Einreichen – spätestens bei einer großen Rechnung (z. B. Krankenhaus, Zahnersatz).
- Nach Jahresende entscheiden und die zurückgehaltenen Rechnungen gegebenenfalls gesammelt einreichen.
Steuer
Eine Beitragsrückerstattung verringert die Krankenversicherungsbeiträge, die du in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen angeben kannst. Bei hohen Beträgen lohnt ein Blick auf diese Wirkung – im Zweifel mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein.
Der Knackpunkt: den Überblick behalten
Die Strategie funktioniert nur, wenn du jederzeit weißt, welche Rechnungen bereits bei der Beihilfe, aber noch nicht bei der PKV eingereicht sind – und wie hoch deren PKV-Anteil zusammen ist. Wie du das mit wenig Aufwand organisierst, zeigt der Ratgeber Arztrechnungen für Beihilfe und PKV organisieren.

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Quellen und Hinweis
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 (Bemessung der Beihilfe): gesetze-im-internet.de/bbhv/__46.html
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Das Rechenbeispiel verwendet fiktive Zahlen. Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte gilt die Beihilfeverordnung des jeweiligen Landes, für die Beitragsrückerstattung dein PKV-Tarif. Stand: Oktober 2026.